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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 20 AS 24/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 20 AS 24/06 (https://dejure.org/2007,21125)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.2007 - L 20 AS 24/06 (https://dejure.org/2007,21125)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - L 20 AS 24/06 (https://dejure.org/2007,21125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtgewährung von Sozialleistungen wegen des Bestehens einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft; Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Anrechnung des Einkommens des Lebensgefährten auf den eigenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 20 AS 24/06
    Eine Rubrumsergänzung kam auch in Ansehung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R, nicht in Betracht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 6/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bestehen einer eheähnlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 20 AS 24/06
    Nach einhelliger und gefestigter Rechtsprechung sei die eheähnliche Gemeinschaft definiert als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt sei, und die daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulasse und die sich durch innere Bindungen auszeichneten, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen würden, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgingen (BVerfG, Urteil vom 17.11.1992, SozR 3-4100, § 137 Nr. 3; BVerwG, Urteil vom 17.05.1996, 5 C 16/96, BVerwGE 98, 195; LSG NRW, Beschluss vom 21.04.2005, L 9 B 6/05 SO ER).
  • SG Saarbrücken, 04.04.2005 - S 21 AS 3/05

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 20 AS 24/06
    Sie verweise auf eine Entscheidung des Sozialgerichts des Saarlandes vom 04.04.2005 (S 21 AS 3/05), nach der der Gebrauch des Begriffs der eheähnlichen Gemeinschaft kein prozessual wirksames Eingeständnis einer Tatsache sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - L 19 B 85/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 20 AS 24/06
    Diese erforderliche Gesamtschau lässt sich ohne weiteres mit der von der Klägerin genannten Entscheidung des 19. Senats (Beschluss vom 17.02.2006, L 19 B 85/05 AS ER ) vereinbaren, die ebenfalls nicht von der strikten Einhaltung einer Drei-Jahresfrist ausgeht, sondern auch einschränkend darauf abstellt, dass gewichtige andere Hinweistatsachen eine andere Gesamtwürdigung bedingen können.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 20 AS 24/06
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 3 Nr. 3b SGB II a.F. hat der Senat nicht, da das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17.11.1992 auf die schon das Sozialgericht verwiesen hat, die eheähnliche Gemeinschaft und die Berücksichtigung des gemeinsamen Einkommens bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Schutz und zur Verhinderung einer Ungleichbehandlung der Ehe als vertretbare verfassungsgemäße gesetzgeberische Entscheidung angesehen hat (vgl. so schon LSG NRW, Beschluss vom 21.04.2005, L 9 B 4/05 SO ER).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 20 AS 24/06
    Nach einhelliger und gefestigter Rechtsprechung sei die eheähnliche Gemeinschaft definiert als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt sei, und die daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulasse und die sich durch innere Bindungen auszeichneten, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen würden, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgingen (BVerfG, Urteil vom 17.11.1992, SozR 3-4100, § 137 Nr. 3; BVerwG, Urteil vom 17.05.1996, 5 C 16/96, BVerwGE 98, 195; LSG NRW, Beschluss vom 21.04.2005, L 9 B 6/05 SO ER).
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